Ausbildung der Ausbilder - Handlungsfeld 4
Ausbildung abschließen
Trainer: Christine Haupt-Kreutzer
Sie haben sich entschlossen, die IHK-Weiterbildung Ausbildung der Ausbilder nach AEVO zu absolvieren? Eine gute Entscheidung!
BFW onlie bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit barrierefreien Lern- und Übungsmaterialien auf diesen Lehrgang und die abschließende Prüfung vorzubereiten.
Der Kurs besteht aus 4 Teilmodulen und einem Einführungsmodulen und enthält alle relevanten Inhalte und
dem original Text- und Übungsband Ausbildung der Ausbilder AEVO, den uns die DIHK Bildungs GembH zur Verfügung gestellt hat,
um ihn hier in barrierefreier Form anzubieten.
Inhaltsverzeichnis
- Startseite
- Kapitel Ausbildung abschließen
- 1: Ausbildung abschließen
- 2: Auszubildende auf Abschlussprüfung vorbereiten
- 3: Prüfungsanforderungen gemäß Verordnung des Berufsbildes
- 4: Übungen 1 und 2 - Einsendeaufgabe
- 5: Prüfungsausschüsse
- 6: Besonderheiten einer Prüfungssituation
- 7: Übung 3 - Einsendeaufgabe
- 8: Übung 4
- 9: Prüfungsangst
- 10: Übung 5 - Einsendeaufgabe
- 11: Prüfungsvorbereitung
- 12: Maßnahmen zur Sicherung des Lernerfolges
- 13: Übung 6 - Einsendeaufgabe
- 14: Bereitstellen der erforderlichen Prüfungsmittel
- 15: Übung 7
- 16: Verlängerung bei nicht bestandener Prüfung
- 17: Übung 8 - Einsendeaufgabe
- 18: Berufstypische Aufgabe
- 19: Berufstypische Aufgabe
- Kapitel Anmeldung zur Prüfung
- 20: Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen
- 21: Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung
- 22: Übung 9
- 23: Übung 10
- 24: Beeinträchtigungen des Auszubildenden
- 25: Bedingungen für vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
- 26: Übung 11
- 27: Bedingungen zur Freistellung der Auszubildenden
- 28: Übung 12
- 29: Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfung
- 30: Übung 13
- 31: Berufstypische Aufgabe
- Kapitel 3. Erstellung schriftl. Zeugnis/ Beurteilung
- 32: An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken
- 33: Gesetzliche und betriebliche Vorgaben
- 34: Inhalt eines Zeugnisses
- 35: Übung 14 - Einsendeaufgabe
- 36: Betriebliche Beurteilungen für das Zeugnis
- 37: Übung 15
- 38: Möglichkeiten des Widerspruches
- 39: Berufstypische Aufgabe
- 40: Berufstypische Aufgabe
- Kapitel Betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten
- 41: 4. Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten
- 42: Stellenwert der Weiterbildung
- 43: Berufsbezogene Weiterbildungsmöglichkeiten
- 44: Übung 16 - Einsendeaufgabe
- 45: Übung 17
- 46: Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten
- 47: Übung 18
- 48: Berufstypische Aufgabe
- Abschluss-Seite
Schnupper-Seite (Seite 24)
Behinderte Auszubildende können große Schwierigkeiten beim Erbringen der Leistungsnachweise bei der Abschlussprüfung haben. Das Berufsbildungsgesetz schreibt in § 65 Abs. 1 vor, dass die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen sind. Der Hauptausschuss des BiBB hat bereits 1985 eine Empfehlung zur Berücksichtigung besonderer Belange Behinderter bei Prüfungen veröffentlicht. Das Thema Inklusion spielt seit mehreren Jahren nicht nur an Schulen verstärkt eine größere Rolle.
Nachteilsausgleich
Die Berücksichtigung kann z. B. in einer Zeitverlängerung bestehen, häufigeren Pausen oder auch dem Mitbringen einer Begleitperson zur psychischen Unterstützung. Für Körperbehinderte können technische Hilfsmittel eingesetzt werden – z. B. die körpergerechte Anpassung des Arbeitsplatzes oder Computers mit spezieller Tastatur.
Lernbeeinträchtigungen können auch Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) sein. Hier ist ebenfalls ein Ausgleich möglich, indem die Prüfung in einer gewohnten Umgebung stattfindet oder die Aufgabenstellung angepasst wird.
Der Prüfungsteilnehmer muss rechtzeitig einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, spätestens mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung. In diesem Antrag sind die für ihn individuell geeigneten Maßnahmen vorzuschlagen und durch entsprechende Nachweise zu begründen.
Merke: Nachteilsausgleich
Prüfungsteilnehmer mit Beeinträchtigungen können sogenannte Nachteilsausgleiche beantragen, die zu einer Modifikation der Prüfung führen (§ 65 BBiG). Wichtig ist dabei, dass es nicht um eine Absenkung der fachlichen Anforderungen geht und die Abweichungen deshalb nicht den Inhalt der Prüfung betreffen, sondern die Durchführung an eine Beein- trächtigung oder Behinderung einer Person angepasst wird.
Geeignete Nachweise können sein:
- ärztliche Bescheinigung
- psychologisches Gutachten
- Stellungnahme des Ausbildungsbetriebes, der Berufsschule oder des Bildungsträgers
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
Eine Beschreibung des Schaubildes finden Sie im Hilfefenster