Ausbildung der Ausbilder - Handlungsfeld 1
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

Trainer: Christine Haupt-Kreutzer

Sie haben sich entschlossen, die IHK-Weiterbildung Ausbildung der Ausbilder nach AEVO zu absolvieren? Eine gute Entscheidung! BFW onlie bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit barrierefreien Lern- und Übungsmaterialien auf diesen Lehrgang und die abschließende Prüfung vorzubereiten.

Der Kurs besteht aus 4 Teilmodulen und einem Einführungsmodulen und enthält alle relevanten Inhalte und dem original Text- und Übungsband Ausbildung der Ausbilder AEVO, den uns die DIHK Bildungs GembH zur Verfügung gestellt hat, um ihn hier in barrierefreier Form anzubieten.

Inhaltsverzeichnis

  • Startseite
  • Kapitel Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen
  • 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • 2: Argumente zum Nutzen der Ausbildung
  • 3: Kosten der Berufsausbildung
  • 4: Übung 1
  • 5: Übung 2
  • 6: Übung 3
  • Kapitel Mitwirkung bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfes
  • 7: Planung
  • 8: Ausbildung und Personalentwicklung
  • 9: Übung 4
  • 10: Übung 5
  • 11: Übung 6
  • 12: Übung 7
  • 13: Ausbildungsordnung
  • 14: Zusammenhang Grundgesetz und Berufsausbildung: Rechtsquellen/-normen
  • 15: Zusammenhang Grundgesetz und Berufsausbildung: Rechtsvorschriften
  • 16: Zusammenhang Grundgesetz und Berufsausbildung: Das Berufsbildungsgesetz
  • 17: Zusammenhang Grundgesetz und Berufsausbildung: Pflichten aus Ausbildungsverträgen
  • 18: Zusammenhang Grundgesetz und Berufsausbildung: Die Beteiligung des Betriebsrates
  • 19: Zusammenhang Grundgesetz und Berufsausbildung: Gesetze
  • 20: Übung 8 - Einsendeaufgabe zu AGG
  • 21: Übung 9.1
  • 22: Übung 9.2
  • 23: Übung 9.3
  • 24: Übung 10
  • 25: Übung 11 - Einsendeaufgabe
  • 26: Übung 12 - Anwendung in der Praxis anhand einem Fallbeispiel
  • 27: Zusammenhang Grundgesetz und Berufsauabildung: Verstöße gegen Rechtsvorschriften
  • 28: Übung 13
  • 29: Übung 14
  • 30: Übung 15
  • 31: Übung 16 - Einsendeaufgabe
  • 32: Praxisbeispiel: Meinungsverschiedenheiten
  • Kapitel Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen
  • 33: Berufsausbildung in Deutschland
  • 34: Entwicklung der beruflichen Bildung in Deutschland
  • 35: Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland
  • 36: Duales System der Berufsausbildung
  • 37: Bildungsniveaus
  • 38: Spannungsfeld zwischen Angebot und Nachfrage im Ausbildungssystem
  • 39: Entstehung von Ausbildungsberufen im dualen System
  • 40: Übung 17
  • 41: Übung 18
  • 42: Übung 19
  • Kapitel Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen
  • 43: Praxisbeispiel zum Thema
  • 44: Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe
  • 45: Ausbildungsberufsbild und Ausbildungsrahmenplan
  • 46: Gestaltungsmöglichkeiten der Ausbildung
  • 47: Übung 20
  • 48: Übung 21
  • Kapitel Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen
  • 49: Eignung des Betriebes für die Ausbildung
  • 50: Anforderungen an die Ausbildungsstätte
  • 51: Ausbilder
  • 52: Überbetriebliche Ausbildungsmöglichkeiten
  • 53: Übung 22
  • 54: Eignung des Ausbildungspersonals
  • 55: Übung 23 - Einsendeaufgabe
  • 56: Übung 24
  • 57: Eignungsvoraussetzungen laut Berufsbildungsgesetz BBiGc
  • 58: Fachliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Eignung des Ausbilders
  • 59: Anforderungen, Verantwortung, Rechtsstellung und Haftung
  • 60: Übung 25
  • 61: Übung 26
  • 62: Zuständige Stelle zur Überwachung der Eignung
  • 63: Verbot und Folgen bei Verstößen der Eignungsvoraussetzungen
  • 64: Ausbildungsberatung + Übung 27/28 als MC-Test
  • 65: Übung 29
  • Kapitel Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen
  • 66: Berufsfindung
  • 67: Instrumente für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf
  • 68: Beispielvertrag: Einstiegsqualifizierungsvertrag
  • 69: Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen
  • 70: Übung 30
  • Kapitel Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funtkionen und Qualifikationen abstimmen
  • 71: Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung
  • 72: Übung 31
  • 73: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • 74: Ausbildende Fachkräfte (Ausbildungsbeauftragte)
  • 75: Zusammenarbeit mit externen Beteiligten
  • 76: Übung 32 - 34 Einsendeaufgaben
  • 77: Abschluss Handlungsfeld 1
  • Abschluss-Seite

Schnupper-Seite (Seite 14)

Brandtgam GmbH
Gesetze - greifbar nah 

Dr. Kleine, der für die drei Auszubildenden im „Metallbereich“ verantwortlich ist, trifft seine Kollegin aus dem kaufmännischen Bereich am „Schwarzen Brett“. Sie befestigt dort gerade ein dickeres Buch, in dem zahlreiche Gesetze abgedruckt sind, die das Arbeitsleben betreffen. Herr Dr. Kleine bemerkt daraufhin, dass im Betrieb doch alles in Ordnung sei und man Probleme auch ohne Gesetzestexte lösen könne.

Frau Gehring erklärt, dass es eine Pflicht gebe, bestimmte Gesetze jedem Arbeitnehmer zugänglich zu machen, und es doch wichtig sei, sich genau über den rechtlichen Rahmen zu informieren. 

 

 LEITFRAGEN

  • Welche Gesetze sind zu beachten?
  • Welche Rechte und Pflichten treffen Auszubildende und Ausbilder?
  • Welche Konsequenzen drohen dem Ausbilder/Ausbildenden bei Verstoß gegen die rechtlichen Vorschriften? Wie können Meinungsverschiedenheiten geklärt werden?

 

Der Ausbildungsvertrag ist häufig der erste Vertrag mit weitreichenden Folgen, den Jugendliche bzw. junge Menschen abschließen. Ein Misslingen der Berufsausbildung kann schließlich erhebliche Konsequenzen für das weitere Berufsleben des Auszubildenden haben. Der Gesetzgeber hat das Ausbildungsverhältnis daher besonders geschützt.

Hinweis: Erziehungspflicht
Sie haben auch Erziehungsaufgaben, denn Sie sind laut BBiG dazu verpflichtet, Ihren Auszubildenden charakterlich zu fördern.

Für das Ausbildungsverhältnis gelten Vorschriften aus dem BGB, ebenso die Arbeitsschutzvorschriften aus dem Arbeitsschutzgesetz und darüber hinaus noch die speziellen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Auszubildende sind aufsichtsbedürftige Personen, besonders natürlich, wenn sie noch minderjährig sind. Es gilt die Aufsichtspflicht als Teil der Fürsorgepflicht des Ausbilders. Aber auch das Jugendschutzgesetz hat der Ausbilder zu beachten.

 

Rechtsquellen/-normen

Urheber

Grundgesetz

Parlamentarischer Rat/Bundestag/Bundesrat: Freiheit der Berufswahl nach Art. 12 GG

Gesetze

Parlament: Bundesrecht, Berufsbildungsrecht; Landesrecht: Schulgesetze der Bundes- länder

Verordnungen

Regierung, Fachminister (Bundesrecht), Verwaltungsstelle (Landesrecht): zustim- mungsbedürftige und nicht zustimmungsbedürftige Ausbildungsordnungen

Satzungen

öffentlich-rechtliche Kammern, Hochschulen: Prüfungsordnung der zuständigen Stelle

Tarifverträge

Tarifvertragsparteien, Gewerkschaften, Vereinigungen von Arbeitgebern und einzelne Arbeitgeber: Manteltarifvertrag, Lohn- und Gehaltstarifvertrag

Betriebsvereinbarungen

einzelne Arbeitgeber und Betriebsrat: Betriebsvereinbarungen zu Urlaub und Arbeits- zeit in einem Unternehmen

Vertrag

Ausbildender und Auszubildender: Ausbildungsvertrag

 

Das Arbeitsrecht ist an sich schon kompliziert und unübersichtlich. Für Auszubildende treten noch zahlreiche Regelungen hinzu, die es dem Ausbilder schwer machen, den Überblick zu behalten. Das Arbeitsrecht besteht aus zahlreichen Einzelgesetzen. Hinzu kommen zusätzliche Regelungen, die in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen enthalten sind. In vielen Fällen werden zudem Lücken oder Unklarheiten einzelner Vorschriften durch Urteile des Bundesarbeitsgerichtes geschlossen bzw. beseitigt (sogenanntes „Richterrecht“). Der Ausbilder sollte die wesentlichen, mit der Berufsausbildung verbundenen Gesetze kennen und anwenden können.