Wirtschaftsrecht
Trainer: Christina Liermann
Der Kurs Wirtschaftsrecht vermittelt interessierten eLearnern einen Überblick über die Grundlagen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, eine Thematik, die in allen kaufmännischen Berufen Gegenstand der Ausbildung ist.
Insofern wendet sich der Kurs an alle Interessenten, die z. B. mehr über gesetzliche Vorschriften zur Gründung von Unternehmen oder zur Haftung der Beteiligten wissen wollen. Er klärt gängige Schlagworte wie Aktie, Hauptversammlung oder Kapitalstreuung und geht anschließend detailliert auf die gängigen Unternehmensformen ein.
Eine Vielzahl praktischer Anwendungsbeispiele sowie Übungen und Tests sorgen im gesamten Kursverlauf für die Sicherung des Lernerfolgs.
Selbstverständlich ist der Kurs für Blinde, Sehende und Sehbehinderte gleichermaßen geeignet.
Inhaltsverzeichnis
- Startseite
- Kapitel Einführung
- 1: Worum es hier geht: Die Lektion im Überblick
- 2: Warum welche Rechtsform?
- Kapitel Rechtliche Grundlagen
- 3: Kaufmannseigenschaft
- 4: Handelsregister
- 5: Firma: Gesetzliche Vorschriften
- 6: Firma: Fortführung und rechtsverbindliche Zeichnung
- 7: Vertretungsbefugnisse
- 8: Lückentext zu Vertretungsbefugnissen
- 9: Übungsaufgabe 1 zu rechtlichen Grundlagen
- Kapitel Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- 10: Einzelunternehmung
- 11: Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR
- 12: Offene Handelsgesellschaft (OHG) - Grundlegende Informationen
- 13: OHG - Rechte und Pflichten der Gesellschafter
- 14: OHG - Haftung
- 15: Lückentext zu OHG-Haftung
- 16: Gewinn- und Verlustbeteiligung
- 17: Kommanditgesellschaft - grundlegende Informationen
- 18: KG - Rechte und Pflichten der Gesellschafter
- 19: Zusammenfassung Einzelunternehmung und Personengesellschaften
- 20: Übungsaufgabe 2
- Kapitel Kapitalgesellschaften
- 21: Grundlegendes zur Kapitalgesellschaft und juristischen Person
- 22: Aktiengesellschaft (AG) - Grundlegende Informationen
- 23: AG - Aktie
- 24: Lückentext zu Aktie
- 25: AG - Rechte und Pflichten der Gesellschafter
- 26: AG - Organe
- 27: AG - Jahresabschluss
- 28: Übungsaufgabe 3
- 29: GmbH - Grundlegende Informationen
- 30: GmbH - Rechte und Pflichten der Gesellschafter / Organe
- 31: GmbH & Co
- 32: Übungsaufgabe 4
- 33: Mini-GmbH - die Unternehmergesellschaft
- 34: Lückentest zur Unternehmergesellschaft
- 35: Zusammenfassung Kapitalgesellschaften
- Abschluss-Seite
Schnupper-Seite (Seite 25)
Die Gesellschafter der Aktiengesellschaft, Sie haben es schon ein paar Mal gehört, sind die Aktionäre oder auch Anteilseigner. Immer häufiger hört man auch den englischen Begriff: Shareholder. Unsere Frau Hinz und unser Herr Kunz übernehmen wie jeder Gesellschafter jedes Gesellschaftsunternehmens Rechte und Pflichten.
Rechte der Aktionäre
Da Frau Hinz und Herr Kunz mit der Leitung des Unternehmens nicht befasst ist, entfallen alle Rechte zur Geschäftsführung und Vertretung. Diese Rechte geben die Aktionäre an die entsprechenden Organe ab. Das entscheidende Mitgliedschaftsrecht der Aktionäre ist dafür das
- Stimmrecht und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung ( ...wird auf der Seite Organe genau erklärt.) Dort wird der Aufsichtsrat (auch er wird auf der Seite Organe genau erklärt) gewählt, der wiederum das eigentliche Leitungsorgan, den Vorstand (Seizte Organe) bestellt.
Das Stimmrecht gilt nicht je Nase, sondern je Anteil, also entsprechend den Nennbeträgen der Aktien oder der Zahl der Stückaktien. Ein Aktionär mit einem Aktienpaket über 1000 € hat also bei einem Nennwert von 1 Euro je Aktie 1000 Stimmen. Das Aktiengesetz sieht aber die Möglichkeit vor, das Stimmrecht nach oben zu begrenzen, allerdings nur bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften.
Häufig nehmen gerade Kleinaktionäre ihr Stimmrecht nicht persönlich wahr, sondern übertragen es auf eine Bank, die dann in der Hauptversammlung mit einem ganzen Paket an Depotstimmrechten auftritt. Welche Rechte die Aktionäre im einzelnen auf der Hauptversammlung wahrnehmen können, lesen Sie bitte auf der Seite "AG - Organe". - Recht auf Gewinnbeteiligung: Dividende
Die Gewinnbeteiligung bei der Aktiengesellschaft ist wieder als Verzinsung der Einlage zu verstehen, wie wir sie von den Personengesellschaften schon kennen. Die Hauptversammlung legt einen Prozentsatz fest, der sich auf das Grundkapital bezieht. Beträgt der Dividendensatz z.B. 5 %, werden bei einem Grundkapital von 200 000 Euro 10 000 Euro Gewinn ausgeschüttet. Eine 1-Euro-Aktie bringt dann 0,05 Euro Dividende, ein höherer Nennwert entsprechend mehr. Man spricht hier von einer Nominalverzinsung. - Bezugsrecht auf "junge" Aktien bei einer Kapitalerhöhung
Wenn die AG beschließt, das Grundkapital zu erhöhen durch Ausgabe (Emission) neuer Aktien, dann hat jeder Aktionär das Recht, entsprechend seinem bisherigen Anteil "junge" Aktien zu kaufen, eine Art Vorkaufsrecht. Wenn also Frau Hinz bisher "alte" Aktien im Wert von einem Tausendstel am Grundkapital besaß, steht ihr ein Tausendstel der jungen Aktien zu.
Probieren Sie es gleich einmal aus:
Einmal nachrechnen? Eine AG erhöht ihr Grundkapital von 20 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro, also um 10 Mio. Euro. Wie viele junge Aktien stehen einem Aktionär zu, der 2000 alte Aktien mit Nennwert 1 Euro besitzt? Die Antwort finden Sie im Hilfefenster. Der Zweck dieser Regelung ist klar: Die einzelnen Aktionäre haben die Möglichkeit, die Mehrheitsverhältnisse zu erhalten.
- Ein Recht auf Anteil am Liquidationserlös haben die Aktionäre im Falle der Auflösung (Liquidation) der AG
Pflichten der Aktionäre
- Die Kapitaleinlagepflicht ist für die Gesellschafter der AG, ebenso wie für alle Gesellschafter aller Gesellschaftsunternehmen die oberste Pflicht: Die Aktionäre übernehmen ihre Aktie gegen Geld (oder, bei der Gründung, auch gegen Sachkapital).
- Risikohaftung: Bei den Personengesellschaften war die zweite wichtige Pflicht die Haftpflicht. Die ist bei den Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften stark eingeschränkt. Man spricht von Risikohaftung. Aber eigentlich kann man gar nicht von Haftung der Aktionäre sprechen, denn das Wesen der Kapitalgesellschaft besteht ja darin, dass sie nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Es gibt keine persönlich haftenden Gesellschafter. Ein Gläubiger kann sich natürlich nicht an Frau Hinz oder Herrn Kunz wenden, um seine Forderungen geltend zu machen; sie haften auch nicht mit ihrem Kapitalanteil. Das einzige Risiko der Aktionäre besteht darin, dass sie ihren Anteil verlieren können bzw. dass dieser Anteil an Wert verliert.