Grundzüge der Buchhaltung - Teil 1
Trainer: Gisela Stanjek
In Unternehmungen und anderen Organisationen wie gemeinnützigen Hilfswerken oder öffentlichen Versorgungsbetrieben nimmt das Rechnungswesen eine zentrale Stellung ein. Es dient der quantitativen Erfassung, Darstellung, Auswertung und Planung des betrieblichen Umsatzprozesses. Das Rechnungswesen liefert insbesondere Informationen über die Erreichung der wichtigsten Erfolgs- und Finanzziele.
Das Rechnungswesen lässt sich in zwei Hauptbereiche gliedern:
- Die Finanzbuchhaltung (Unternehmungsrechnung) und
- die Betriebsbuchhaltung (Leistungs- oder Kostenrechnung); ergänzt durch Statistiken, Analysen und Sonderrechnungen.
In der Finanzbuchhaltung geht es primär darum, die wertmäßigen Beziehungen der Unternehmung nach außen darzustellen. Sie richtet sich an eine Vielzahl von Anspruchsgruppen, wie das Management, die Eigentümer, die Mitarbeiter, die Kunden und Lieferanten, die Gläubiger und Schuldner, die Mitbewerber oder die interessierte Öffentlichkeit.
Von der Finanzbuchhaltung erwartet man- Informationen über die Entwicklung von Gewinn und Verlust
- Informationen über die Forderungs- und Schuldverhältnisse
- Beweismittel bei Streitigkeiten
- Kalkulationsgrundlagen für die Preisgestaltung der Produkte und Dienstleistungen
- Grundlagen zur Berechnung der Steuern
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- erkennen die Bedeutung des Rechnungswesens im Rahmen des gesamten Unternehmungsgeschehens
- verstehen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Buchhaltung
- führen eine Finanzbuchhaltung nach dem System der doppelten Buchhaltung für einfache Verhältnisse
- erfassen die Bedeutung der Informatik zur Lösung von Problemen des Rechnungswesens
Aufgrund dieser Kenntnisse und Fähigkeiten soll die eigene Urteilsfähigkeit und Handlungskompetenz aufgebaut werden mit Blick auf
- die Notwendigkeit ökonomischer Verhaltensweisen und deren Folgen
- die Auswirkung einschlägiger Rechtsartikel auf die Unternehmung unter besonderer Berücksichtigung des Rechnungswesens
- unternehmungspolitische Entscheidvorgänge bei Erfolgsausweisen.
Inhaltsverzeichnis
- Startseite
- Kapitel Einführung
- 1: Einige Hinweise vorab
- Kapitel Die Bilanz als Ausgangspunkt der Buchhaltung
- 2: Ein Beispiel: Stefan und Herta - Inventur
- 3: Regeln zum Aufstellen der Bilanz
- Kapitel Grundlegende Rechtsvorschriften zur Bilanzierung
- 4: Positionen und Aufbau der Bilanz
- 5: Aufgabe Firma Jansen
- Kapitel Eigenkapital
- 6: Ermittlung des Eigenkapitals
- 7: Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich
- Kapitel Grundlagen der doppelten Buchführung
- 8: Bestandskonten
- 9: Buchungssätze
- 10: Buchungen auf Bestandskonten
- 11: Erfolgswirksame Buchungen
- 12: In Erfolgskonten buchen
- 13: Aufwandsrechnerisches Verfahren - Just-in-Time-Verfahren
- 14: Von der Eröffnungsbilanz bis zur Schlussbilanz
- Kapitel Die Mehrwertsteuer
- 15: Einführung
- 16: Umsatzsteuer
- 17: Abschluss der Umsatzsteuerkonten
- 18: Übungen
- Kapitel Die Systematik von Buchhaltung und Jahresabschluss
- 19: Das Grundkonzept
- 20: Die elementaren Buchungssätze
- 21: Buchungsabläufe zwischen Eröffnungs- und Schlussbilanz
- 22: Übungen
- Abschluss-Seite
Schnupper-Seite (Seite 3)
In diesem Kapitel
- erfahren Sie, dass die Bilanz ein vereinfachtes Modell ist
- lernen Sie die beiden Seiten (Aktiva und Passiva) der Bilanz kennen
Regeln zum Aufstellen der Bilanz
Aus seiner Aufstellung von Vermögen, Schulden und Reinvermögen im Inventar (siehe Tabelle 4 der vorherigen Seite) kann Stefan das entwickeln, was als Bilanz bezeichnet wird. Wie sieht nun eine Bilanz aus?
Der Begriff Bilanz ist von dem italienischen Begriff 'bilancia', Waage, hergeleitet. Der Name sagt schon aus, dass in der Buchführung ein ständiges Gleichgewicht herrschen muss, wie auf einer Waage. Eine Bilanz hat, wie eine Waage, zwei Seiten und beide Seiten sind wertmäßig gleich groß. Die Bilanz ist eine Darstellung in Kontenform, man zeichnet ein großes T und so entstehen die zwei Bilanzseiten. Der Buchhalter nennt die linke Seite der Bilanz Aktivseite oder Aktiva, die rechte Seite Passivseite oder Passiva.
Bilanz Firma XY zum 31.12.20xx | |
linke Seite = Aktivseite | rechte Seite = Passivseite |
Summe | Summe |
Bei Aufstellung einer Bilanz sind mehrere Regeln zu beachten:
-
Regeln zum Abgrenzen, d. h. welche Positionen werden erfasst.
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Regeln zum Gliedern der Bilanz, d. h. wie wird unsere Bilanz strukturiert
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Regeln zum Bewerten, d. h. mit welchen Werten können wir die Bilanzpositionen ansetzen.
Abgrenzungsregeln
Abgrenzungsregeln legen fest, welche Sachverhalte überhaupt in der Bilanz erfasst werden. Konkret finden Sie die Antworten auf die Fragen, ob
-
bereits bestellte, aber noch nicht angelieferte Rohstoffe,
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betrieblich genutzte, aber nur angemietete Gebäude,
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zugesagte, aber nicht in Anspruch genommene Kredite oder
-
Rentenzusagen an die Mitarbeiter
bilanziell erfasst werden sollen oder nicht. Mit der Aussonderung des Ölgemäldes, dem Mazda MX5 etc. hatte Stefan ja auch schon erste Abgrenzungsregeln für sich selbst entwickelt.
Gliederungsregeln
Gliederungsregeln beziehen sich auf die Frage,
- ob die der Sache nach zu erfassenden Gegenstände je einzeln oder zu größeren Gruppen zusammengefasst (=aggregiert) dargestellt und
- in welcher Reihenfolge und unter welchen Bezeichnungen sie dargestellt werden sollen.
Eine Grundregel besagt, dass die linke Seite der Bilanz (Aktivseite) nach der steigenden Flüssigkeit (Liquidität) und die rechte Seite der Bilanz (Passivseite) nach der Fälligkeit (Fristigkeit) zu ordnen ist.
Bewertungsregeln
Bewertungsregeln legen schließlich fest, mit wieviel Euro die bei der Inventur erfassten Vermögensgegenstände in der Bilanz angesetzt werden sollen. Ich will zwar nicht soweit gehen zu sagen: "Glauben Sie keiner Bilanz, die Sie nicht selber gefälscht haben." Es verdeutlicht jedoch die Problematik: je höher ich meine Vermögenswerte bewerte, desto größer wird mein Eigenkapital. Um eine Bilanz aufzustellen, ist es jedenfalls notwendig festzulegen,
-
von welchen Maßstäben bei der Bewertung ausgegangen werden soll und
-
nach welcher Methode daraus der konkrete Wertansatz abzuleiten ist.
So hat Stefan sich in unserem Beispiel dafür entschieden, bei Sachgütern als Bewertungsmaßstab den Einkaufspreis heranzuziehen. Diesen Einkaufspreis übernimmt er – als Bewertungsmethode – entweder direkt als Wertansatz oder vermindert diesen "nach Augenmaß" entsprechend dem seit der Beschaffung aufgetretenen Verschleiß.

Zusammenfassung:
- Grundlage für die Aufstellung einer Bilanz ist das Inventar.
- Die Bilanz ist eine Kurzfassung des Inventars in Kontenform.
- Die Bilanz wird aufgrund verschiedener Regeln aufgestellt, die sich unterteilen lassen in Abgrenzungs-, Gliederungs- und Bewertungsregeln.

Wiederholen Sie für sich das oben Beschriebene, indem Sie sich Gedanken zu folgenden drei Fragen machen.
- Wer könnte sich, neben dem Unternehmen selbst, für die Bilanz interessieren?
- Auf Grund welcher Informationen und Tätigkeiten wird eine Bilanz erstellt?
- Welche Regeln sind bei der Aufstellung einer Bilanz zu beachten?